Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt.
Der GAV wird vom Bundesrat jeweils für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe in den entsprechenden Gebieten. Es werden auch diejenigen Unternehmen erfasst, die nicht Mitglied des SMGV sind. Die Bestimmungen gelten unmittelbar und können weder wegbedungen noch durch Abreden zu ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.
Fragen dazu? Zögern Sie nicht uns anzurufen (031 310 11 11) oder per Email zu kontaktieren.
Arbeitszeitbewilligungen SECO
Über das Internetportal «Tacho» können Betriebe in der Schweiz und aus dem Ausland Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen online einreichen.
Mit der E-Government Applikation können Sie online Ihr Gesuch für Nacht- und Sonntagsarbeit, für den ununterbrochenen Betrieb oder Pikettdienst in der Nacht oder am Sonntag/Feiertag einreichen. Das Gesuch wird durch die Behörde beurteilt und anschliessend können Sie die Verfügung auf der online Plattform abholen. Sie erhalten zudem einen unkomplizierten Zugang zu Ihren Daten, wie Informationen zum Betrieb, den Bewilligungen und Gesuchen.